Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen einer
Entbürokratisierungsinitiative überflüssige Verwaltungsvorschriften
abzubauen:
1. Sämtliche Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin werden zum 1. Juli 2005 ausgesetzt.
2. Zuständig für die Aussetzung ist eine neu einzurichtende Deregulierungskommission, die aus Mitgliedern der Senatsverwaltungen, der Bezirke, der Kammern, der Gewerkschaften und Vertretern der Unternehmensverbände besteht.
3.
Bis zum 29. Juni 2005 können die Senats- und Bezirksverwaltungen
bei der Deregulierungskommission qualifiziert begründet beantragen, dass einzelne
Vorschriften erhalten bleiben sollen. Die Deregulierungskommission entscheidet
darüber, ob die Vorschriften erforderlich sind. Nicht erforderliche
Vorschriften werden unwirksam und abgeschafft.
4.
Die Deregulierungskommission
wird nach Prüfung aller Anträge der Senats- und Bezirksverwaltungen, spätestens
jedoch zum 31.August 2005 aufgelöst.
Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist bis zum 1. September 2005 zu
berichten, wie viele Vorschriften abgeschafft und wie viele beibehalten wurden.
Begründung:
Verwaltungsvorschriften sollen das Verwaltungshandeln erleichtern, den Gleichstellungsgrundsatz berücksichtigen und Willkür und rechtsfehlerfreie Auslegungen ermöglichen. Sie sind insoweit unentbehrlich für die praktische Arbeit der Verwaltungen.
In den letzten Jahrzehnten sind jedoch immer neue Vorschriften entwickelt worden. Wurden die zugrundeliegenden Normen modifiziert oder aufgehoben, blieben diese Vorschriften in der Regel bestehen. Mittlerweile gibt es mehrere tausend Vorschriften, über die selbst Verwaltungsexperten kaum noch einen Überblick wahren können. Wie viele dieser Vorschriften überflüssig sind, weiß niemand. Aus diesem Grund hat es in anderen Bundesländern – wie z.B. dem Saarland – Initiativen zur Entbürokratisierung gegeben, bei denen unkonventionelle Wege beschritten wurden. Mit der Methode der Wegfallsautomatik bei gleichzeitiger Umkehr der Beweislast bei Verwaltungsvorschriften, wurden die größten Erfolge erzielt. Berlin braucht das Rad nicht neu zu erfinden. Es kann von den Erfahrungen anderer Bundesländer lernen.
Der Erlass von Verwaltungsvorschriften – und im Umkehrschluss auch deren Aufhebung – liegt im Kernbereich der exekutiven Gewalt und obliegt damit nicht der Kompetenz des Parlaments. Das Abgeordnetenhaus von Berlin kann jedoch den Senat auffordern, eine dringend erforderliche Entbürokratisierungsinitiative zu starten und konkrete Vorschläge für deren Ausgestaltung machen.
Berlin, 30.August 2004
Zimmer Wegner
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung
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