Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen einer Entbüro­kratisierungsinitiative überflüssige Verwaltungsvor­schriften abzubauen:

 

1.        Sämtliche Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin werden zum 1. Juli 2005 ausgesetzt.

2.        Zuständig für die Aussetzung ist eine neu einzurich­tende Deregulierungskommission, die aus Mit­gliedern der Senatsverwaltungen, der Bezirke, der Kammern, der Gewerkschaften und Vertretern der Unternehmensverbände besteht.

3.        Bis zum 29. Juni 2005 können die Senats- und Be­zirksverwaltungen bei der Deregulierungskom­mission qualifiziert begründet beantragen, dass ein­zelne Vorschriften erhalten bleiben sollen. Die Dere­gulierungskommission entscheidet darüber, ob die Vorschriften erforderlich sind. Nicht erforderliche Vorschriften werden unwirksam und abgeschafft.

4.        Die Deregulierungskommission wird nach Prüfung aller Anträge der Senats- und Bezirksverwaltungen, spätestens jedoch zum 31.August 2005 aufgelöst.

 

Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist bis zum 1. September 2005 zu berichten, wie viele Vorschriften abgeschafft und wie viele beibehalten wurden.

 

Begründung:

 

Verwaltungsvorschriften sollen das Verwaltungshandeln erleichtern, den Gleichstellungsgrundsatz berücksichtigen und Willkür und rechtsfehlerfreie Auslegungen ermög­lichen. Sie sind insoweit unentbehrlich für die praktische Arbeit der Verwaltungen.

In den letzten Jahrzehnten sind jedoch immer neue Vor­schriften entwickelt worden. Wurden die zugrundeliegen­den Normen modifiziert oder aufgehoben, blieben diese Vorschriften in der Regel bestehen. Mittlerweile gibt es mehrere tausend Vorschriften, über die selbst Verwal­tungsexperten kaum noch einen Überblick wahren kön­nen. Wie viele dieser Vorschriften überflüssig sind, weiß niemand. Aus diesem Grund hat es in anderen Bundes­ländern – wie z.B. dem Saarland – Initiativen zur Ent­bürokratisierung gegeben, bei denen unkonventionelle Wege beschritten wurden. Mit der Methode der Wegfalls­automatik bei gleichzeitiger Umkehr der Beweislast bei Verwaltungsvorschriften, wurden die größten Erfolge erzielt. Berlin braucht das Rad nicht neu zu erfinden. Es kann von den Erfahrungen anderer Bundesländer lernen.

 

Der Erlass von Verwaltungsvorschriften – und im Um­kehrschluss auch deren Aufhebung – liegt im Kernbereich der exekutiven Gewalt und obliegt damit nicht der Kom­petenz des Parlaments. Das Abgeordnetenhaus von Berlin kann jedoch den Senat auffordern, eine dringend erfor­derliche Entbürokratisierungsinitiative zu starten und konkrete Vorschläge für deren Ausgestaltung machen.

 

 

 

 

 

 

Berlin, 30.August 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

Zimmer  Wegner

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

 

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq